TFP und Bildrechte: Wer darf am Ende was?
Urheberrecht, Recht am eigenen Bild, Modelrelease — bei TFP-Shootings treffen drei Rechtsbereiche aufeinander. Ein erster, nicht-juristischer Überblick.
Bei einem TFP-Shooting werden Bilder erstellt, die beide Seiten nutzen wollen. Damit kollidieren in Deutschland zwei rechtliche Schichten, die unabhängig voneinander gelten:
- Das Urheberrecht der Fotograf:in
- Das Recht am eigenen Bild des Models (Kunsturhebergesetz, KUG)
Hinweis: Dieser Text gibt einen praxisorientierten Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei wirtschaftlich relevanten oder strittigen Fällen lohnt sich der Anruf bei einer Anwaltskanzlei für Medienrecht.
Urheberrecht
Das Urheberrecht an einem Foto liegt immer und unverzichtbar bei der Person, die ausgelöst hat — also bei der Fotograf:in. Dieses Recht lässt sich in Deutschland nicht verkaufen oder übertragen, anders als z. B. in den USA. Man kann nur Nutzungsrechte einräumen.
Bei TFP räumt die Fotograf:in dem Model also ein Nutzungsrecht ein. Was dieses Recht umfasst, ist Verhandlungssache und sollte schriftlich festgehalten werden:
- Welche Bilder?
- Welche Nutzungen? (Portfolio, Social Media, Druck, Werbung …)
- Räumlich und zeitlich begrenzt oder unbegrenzt?
- Mit oder ohne Pflicht zur Bildnennung?
Recht am eigenen Bild
Umgekehrt darf die Fotograf:in die Bilder nicht einfach so veröffentlichen, nur weil sie der/die Urheber:in ist. Das KUG verlangt grundsätzlich die Einwilligung der abgebildeten Person.
Diese Einwilligung kann mündlich oder konkludent erfolgen, aber bei TFP ist sie meist deutlich enger gefasst als "alles ist erlaubt". Faustregel: Was nicht ausdrücklich besprochen ist, ist auch nicht erlaubt.
Was üblicherweise vereinbart wird:
- Portfolio der Fotograf:in — fast immer erlaubt.
- Social Media der Fotograf:in — fast immer erlaubt, oft mit Nennung des Models.
- Verkauf an Bildagenturen / Stock — fast nie ohne separate Vereinbarung.
- Werbliche Nutzung für Dritte — nicht ohne Honorar und schriftliche Freigabe.
Sonderfälle: Akt, Minderjährige, identifizierbare Orte
- Aktaufnahmen brauchen eine besonders sorgfältige, schriftliche Freigabe — und die Freigabe sollte für jede einzelne geplante Nutzung getrennt erteilt werden.
- Minderjährige brauchen die Einwilligung beider Erziehungsberechtigten.
- Erkennbare Orte (z. B. ein Privatgrundstück) können eigene Rechte einbringen.
Wie TFPshoots hilft
TFPshoots nimmt euch das Drumherum ab: Im Angebot hältst du dein Konzept und deinen Look fest, im Call Sheet bündelst du Ort, Zeit und Beteiligte — beides ist per Link teilbar, auch an Menschen ohne Konto. So sind die Eckpunkte aus diesem Text vorab geklärt, statt im Nachhinein.
Die eigentliche Rechte-Vereinbarung trefft ihr (Stand heute) weiterhin selbst — schriftlich, in eurer eigenen Form. Was nicht ausdrücklich besprochen ist, ist auch nicht erlaubt; dieser Grundsatz bleibt euer, nicht der einer App.